Der Standort

Wie der Standort gefunden wurde

Nach einer umfangreichen Standortanalyse des Marktrats rund um Nassenfels unter Bewertung wesentlicher qualitativer, quantitativer und strategischer Kriterien mit vielen Diskussionen, stimmte der Marktrat im Dezember 2019 einstimmig für die Verlagerung des Sportgeländes in den südöstlichen Bereich von Nassenfels, welcher sich von der Kirche bis hinter die Kreuzung zur Aumühle erstreckte. Die präzisere Festlegung auf den ortsnahen Standort erfolgte nach einigen Untersuchungen in der Aprilsitzung des Marktrates in diesem Jahr.

Standort

Auf Wunsch aus dem Marktrat sowie von einigen Bürgerinnen und Bürgern wurden im Mai 2020 nochmals zwei alternative Standorte – nördlich des Gewerbegebiets und nördlich der Speckmühle – ausgiebig geprüft. Im Ergebnis konnten bei beiden Alternativen aber keine Vorteile im Gegensatz zum entschiedenen Standort aufgezeigt werden, sondern eher Nachteile im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit, Gemeindeentwicklung und generelle Machbarkeit durch die dortigen Geländegegebenheiten. Dies führte anschließend zu einer erneuten Bestätigung des südöstlichen Standorts durch den Marktrat.

Die Suche nach einem Standort begann jedoch bereits 2019 und wurde bis zur Entscheidung im Dezember sukzessive durchgeführt. Bis Ende des Jahres wurden somit die einzelnen Standorte immer wieder im Marktrat beleuchtet, diskutiert und gegeneinander abgewogen. Auch wurden erste vorläufige Gutachten (Lärmschutzgutachten, Bodengutachten) in Auftrag gegeben, um die entsprechenden Auswirkungen daraus zu kennen. Zudem wurden Fachfirmen für Sportstättenbau mit hinzugezogen und erste Gespräche geführt.

Seitens Markt Nassenfels wurden u.a. folgende Kriterien als sehr wichtig erachtet:

  • Gemeindeentwicklung hinsichtlich zukünftigem Bauland und Gewerbeflächen
  • Infrastruktur (Anfahrt, Parken, etc.) und Erschließungsmöglichkeiten
  • Kosten für Grundstückserwerb und Erschließung
  • Lage- / Gelände- und Untergrundgegebenheiten (u.a. Wasserschutzgebiet, Landschaftsschutz, Denkmalschutz)
  • Emission und Schall-/Lärmschutz
  • Bewässerung der Sportplätze
  • Kosten und Folgekosten der Sportanlage und des Gemeinschaftshauses

Ein für den FC Nassenfels sehr wichtiges Kriterium war die Erreichbarkeit des neuen Geländes. Insbesondere für Kinder und Jugendliche, die erfahrungsgemäß ab einem bestimmten Alter des Öfteren auch alleine an das Sportgelände fahren, ist deshalb die leichte und vor allem unkomplizierte sowie ungefährliche Erreichbarkeit von außerordentlicher Bedeutung. Ein weiteres wichtiges Kriterium des FC Nassenfels ist zudem auch eine Verfügbarkeit von großzügigen Flächen, sodass 2 Spielfelder inkl. einer Lagermöglichkeit (z.B. Garage) sowie eines Beachvolleyballplatzes und ein Gemeinschaftshaus Platz auf dem Gelände finden.

Für eine Gemeinde ist es essentiell wichtig, sich mit solchen Maßnahmen die Entwicklung für Wohnbebauung oder mögliche Gewerbeansiedlung nachhaltig nicht zu verbauen. Zusätzlich müssen natürlich die vorgeschriebenen Schutzgebiete bei den Planungen berücksichtigt werden. Somit befindet der neue Standort weder in einem Landschafts-, Trinkwasser- oder Denkmalschutzgebiet. Außerdem ist zudem der Kostenfaktor (Grundstückserwerb, Baukosten, etc.) gegenüberzustellen und abzuwägen.

Landschaftsschutzgebiet
Trinkwasserschutzgebiet
Denkmalschutz

Gegebenheiten am neuen Standort

Standort

Um die Umsetzbarkeit der geplanten Maßnahme am Standort südöstlich von Nassenfels zu untersuchen wurden von Fachfirmen ein Bodengutachten für die Sportplätze und Außenanlagen, sowie ein Baugrundgutachten für das Gemeinschaftshaus und die Flutlichtmasten erstellt. Parallel hatte der FC Nassenfels nach der Standortentscheidung im Dezember viele intensive Gespräche mit Fachfirmen für Sportstättenbau, um die Machbarkeit an dem neuen Standort zu bestätigen. Den vermuteten torfigen Untergrund, aber auch die Machbarkeit der Maßnahmen wurde in den Gutachten sowie in den Angeboten der Sportstättenbaufirmen bestätigt.

Um den Eingriff in den Boden so gering wie möglich zu halten, erfolgt die Gründung des Gebäudes und der beiden Spielfelder durch Aufschüttung auf den vorliegenden Untergrund. Dadurch muss lediglich die oberflächliche Humusschicht abgetragen werden, jedoch nicht der Torf im Untergrund. So ist für die Gründung des Gemeinschaftshauses sowohl ein schwimmendes Fundament mit einer steifen/biegefesten Bodenplatte, als auch eine aufwendigere Pfählung mit Mehrkosten von rund 150.000 € möglich. Eine deutlich günstigere Zwischenlösung mittels sogenannter Lanzen, wie sie bei der Befestigung der Kirche eingesetzt wurde, wird ebenfalls untersucht.

Im Marktrat einigte man sich im Oktober, dass zuerst einmal ein sogenanntes Versuchsfeld aufgebaut wird, in dem durch Lastversuche auf dem geplanten Gebäudestandort, verschiedene Versuche gestartet werden. Nach deren Ergebnisse kann man sich abschließend ein Bild von dem Untergrund und der dazugehörigen Gründung machen.

Die Flutlichtmasten können durch ein entsprechendes Stahlfundament sicher verankert werden. Ebenso wird durch eine moderne LED-Flutlichtanlage Energie gespart und durch Blendschutz Maßnahmen eine Blendung der Anwohner verhindert. Durch den von einer erfahrenen Sportstättenbaufirma erarbeiteten und auf dem Bodengutachten basierenden speziellen Sportplatzaufbau, sowie die gleichmäßige Flächenlast sind auch für die beiden Spielfelder keine übermäßigen Verwerfungen zu erwarten.

Zur Bewässerung der Spielfelder werden derzeit in Abstimmung mit Fachbehörden/-firmen verschiedene Möglichkeiten geprüft, wie z.B. eine Kombination aus Schachtbrunnen und der Verwendung von Oberflächenwasser. Es werden auch alle weiteren Möglichkeiten geprüft, da es eine Bewässerung mit wertvollem Trinkwasser zu vermeiden gilt.

Update vom 18.01.2021:

Das Baugrundgutachten zum neuen Standort finden Sie hier: Baugrundgutachten.pdf