Natur- und Umweltschutz

Einen großen und wesentlichen Bestandteil im Rahmen des Bauleitverfahrens nimmt der Umweltschutz und die Schaffung von Ausgleichsflächen ein. Das Thema Naturschutz ist auch in diversen Vorabgesprächen mit Behörden, Ingenieurbüro und weiteren Instituten besprochen und diskutiert worden.

Ein wichtiger Aspekt bei den Planungen des gesamten Geländes war es, den Eingriff in den Moosboden so gering wie möglich zu halten. Um dies zu realisieren wird die Gründung des Gebäudes und der beiden Spielfelder durch Aufschüttung auf den vorliegenden Untergrund erfolgen. Somit bleibt der Untergrund in seiner bisherigen Form erhalten. Lediglich die vorliegende Humusschicht wird zum Niveauangleich des Geländes abgetragen. Nur bei sehr geringen Flächen, beispielsweise zur sicheren Verankerung der vier Flutlichtmasten, muss weiter in den Boden eingegriffen werden. Dabei werden diese Eingriffe natürlich auf das Nötigste beschränkt.

Die Ausgleichsflächen werden gemäß den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 15 BNatSchG), Bayerischem Naturschutzgesetz (Art. 6 BayNatSchG) und dem Baugesetzbuch (§1a BauGB) definiert.

Das geplante Gelände befindet sich zwar außerhalb des Landschaftsschutzgebietes, trotzdem sind entsprechende Ausgleichsflächen zu berücksichtigen. Der Ausgleichsbedarf für den erwarteten Eingriff in Natur und Landschaft wird auf Grundlage des Leitfadens „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft – Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“ des bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen ermittelt.

Die im Bauleitverfahren ausgewiesen Ausgleichsfläche liegt ca. 1.000 Meter südöstlich des Eingriffsortes und liegt innerhalb der Wiesenbrüterkulisse sowie innerhalb der in der Moorbodenkarte Bayern aufgenommenen Fläche. Die Fläche befindet sich im Besitz des Marktes Nassenfels und hat eine Gesamtgröße von rund 6 ha. Diese Fläche wurde bereits mit Vertretern von Natur- und Umweltschutz besichtigt und besprochen.

Die komplette Fläche des vom Bauvorhaben teilweise direkt betroffenen Biotops wird mit dem Kompensationsfaktor von 3,0 ausgeglichen. Das bedeutet, das aktuelle Biotop wird durch die Schaffung eines drei Mal so großen Biotops ersetzt. Die Restfläche des Geltungsbereichs wird mit dem Kompensationsfaktor 2,0 ausgeglichen. So ergibt sich für eine insgesamt vom Bauvorhaben betroffene Fläche von ca. 2,66 ha eine benötigte Ausgleichsfläche von 5,8 ha. Sowohl die Kompensationsfaktoren, als auch die Flächen wurden vorab mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt

Flächennutzungsplan Ausgleichsfläche

Die genaue Umsetzung und Gestaltung dieser Ausgleichsfläche ist im Bauleitverfahren detailliert beschrieben. So wird beispielsweise ein in diesem Bereich kartiertes Biotop so gepflegt, dass es sich wieder zu dem ursprünglichen Biotop entwickeln kann und eine Feuchtmulde als Heimat für verschiedene Insekten und Wiesenbrüter angelegt.

Bei einer Nicht-Durchführung der geplanten Baumaßnahme würden diese Ausgleichsmaßnahmen so nicht stattfinden und das Planungsgebiet würde wahrscheinlich wie bisher als landwirtschaftliche Grünfläche genutzt.

Beschreibung der Ausgleichsfläche

Bereich 1:

Ziel: Erhalt und Pflege des kartierten Biotops (Weidengebüsch und Gehölzsaume in der Schutteraue)

Maßnahmen:

  • Innerhalb der Flächen Sukzession
  • An den Rändern Pflege und Entbuschungsmaßnahmen, um eine Ausbreitung zu unterbinden

Bereich 2:

Ziel: Nasswiese artenreich auf kartiertem Biotop (Nasswiese nördlich Oberhaid)

Maßnahmen:

  • Entbuschen der Fläche bzw. Zurückdrängen des Weidengebüsches
  • 1 schürige Mahd (Herbst) mit Abtransport des Mähgutes
Beschreibung Ausgleichsfläche

Bereich 3:

Ziel: Entwicklung eines artenreichen Grünlandes auf Feuchtstandorten, Entwicklung von Feuchtmulden

Maßnahmen:

  • Anbringen einer Mulde (Vermuldung ca. 15 – 20 cm)
  • Ansaat Feuchtwiesenmischung
  • Durchführung einer jährlichen 1 – 2 schürigen Mahd mit Abtransport des Mähgutes. Die erste Mahd erfolgt nach dem 01.07., die eventuelle 2. Mahd im Oktober

Bereich 4:

Ziel: extensiv genutzte Grünfläche auf Feuchtstandorten

Maßnahmen:

  • Zur Aushagerung erfolgt eine 3 – schürige Mahd mit Abtransport des Mähgutes
  • Danach (nach ca. 3 – 5 Jahren): 1 – 2 schürige Mahd mit Abtransport des Mähgutes

Allgemein:

  • Es dürfen keine Pflanzenschutzmittel, wie Herbizide, Fungizide, Insektizide, etc. ausgebracht werden
  • Die Mahdzeitpunkte (v.a. Bereich 3 und 4) sind aufeinander abzustimmen.
  • Es soll nie die ganze Fläche gleichzeitig abgemäht werden.
  • Alle Maßnahmen und Pflegekonzepte sind eng mit der UNB abzustimmen