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Häufig gestellte Fragen:

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Nein, diese Behauptung ist völlig aus der Luft gegriffen. Unabhängig vom Standort gelten sowohl für Planungs- als auch Ausführungsleistungen immer die gesetzlich geregelten Gewährleistungsansprüche.

Nein, es gibt verschiedene Möglichkeiten die beiden Sportplätze ohne Trinkwasser zu bewässern. Einerseits kann das Oberflächenwasser vom Baugebiet Hallfeld, welches am Planungsgebiet vorbei in die Schutter geleitet wird, zusammen mit dem Dachwasser vom Gemeinschaftshaus in einer Zisterne gesammelt und genutzt werden. Andererseits besteht auch die Möglichkeit das geklärte Wasser der benachbarten Kläranlage, welches aktuell ebenfalls in die Schutter geleitet wird, zur Bewässerung zu nutzen. Zusätzlich ist auch die Errichtung eines Tiefen- oder Schachtbrunnens erlaubt. Welche dieser Möglichkeiten die effektivste und nachhaltigste ist, wird aktuell noch geprüft. Sicher ist jedoch, dass nicht wie am aktuellen Standort mit wertvollem Trinkwasser bewässert werden muss.

Die ursprünglich geschätzten 1,22 Millionen € war eine erste Kalkulation des Planungsbüros vom April 2020 basierend auf den Ansprüchen des FC Nassenfels an das Gebäude und ohne Baunebenkosten. Marktrat und Verein wollten mit dieser Schätzung eine grobe Richtung der Kosten für ein solches Projekt. Zu diesem Zeitpunkt existierte noch kein Plan des Gebäudes.

Nach der Grundsatzentscheidung und der Standortfestlegung starteten wir über den Kultur- und Vereinsausschuss eine Information über das Gemeinschaftshaus verbunden mit einer Abfrage zu Bedarfen der Nassenfelser Vereine. Hier kamen entsprechende Wünsche und Anregungen von Vereinen an das Gemeinschaftshaus. Auch Vorschläge und Wünsche aus dem Marktrat wurden in den weiteren Planungen umgesetzt.

Durch diese zusätzlichen Anforderungen hat sich die Grundfläche des Gebäudes um 140 m² vergrößert, was natürlich direkt mit steigenden Kosten verbunden ist. Durch den größeren Flächenbedarf und zur besseren Integration in das Landschaftsbild wurde auch die Bauform des Gebäudes in eine „L-Form“ geändert. Dies hat beispielsweise auch eine aufwändigere Dachkonstruktion zur Folge, was sich ebenfalls auf die Kosten auswirkt.

Durch diese baulichen Maßnahmen und die Berücksichtigung von Erschließungskosten ergibt sich die Kostensteigerung von einer ersten Kostenschätzung zur finalen Kostenberechnung.

Es ist momentan noch in Diskussion welche Gründung für das Gebäude umgesetzt werden sollte. Laut Baugrundgutachten ist eine schwimmende Gründung möglich und wäre so bereits in der Kostenberechnung enthalten. Für eine Pfählung wäre mit Mehrkosten von bis zu 150.000€ je nach Ausführung zu rechnen. Es bestehen jedoch noch weitere Möglichkeiten, wie bspw. eine Gründungsverstärkung durch Einbau von sogenannten Lanzen. Diese Lösungen wären preisgünstiger.

Die Kostenschätzungen der Sportplätze mit entsprechender Ausstattung und Parkplätzen sind bereits auf Basis von Angeboten einiger Fachfirmen im Zusammenspiel mit Erfahrungswerten des Planungsbüros kalkuliert und haben sich zur ersten Kostenschätzung im April nicht wesentlich verändert.

Daniel Crusius

3. Bürgermeister,
Vorsitzender Kultur- und Vereinsausschuss
Markt Nassenfels

Nein, dass stimmt nicht. Der geplante „Schutterpark“ bzw. der gesamte geplante Bebauungsplan liegt außerhalb des Landschaftsschutzgebietes.

Schon in den Anfängen der Planungen wollte man tunlichst vermeiden in das Landschaftsschutzgebiet Nr. LSG-00565.01 einzugreifen, und somit ist das zuständige Ingenieurbüro Kammer beauftragt worden dies in der Aufstellung des Bebauungsplanes und des geänderten Flächennutzungsplanes zu berücksichtigen – was auch so umgesetzt werden konnte.

Der aufgestellte geänderte Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Nr. 28 „Schutterpark“ liegt somit mit der gesamten Fläche außerhalb des o.g. Landschaftsschutzgebietes.

Die Fläche des Landschaftsschutzgebietes ist in der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Schutterpark“ dargestellt. (siehe auch Homepage des Markt Nassenfels).

Christoph Hollinger
(Bauingenieur & Marktrat)

Die Probleme am aktuellen Sportgelände haben nichts mit dem sogenannten Moosboden zu tun. Ganz im Gegenteil: Der derzeitige Trainingsplatz wurde ohne jeglichen Unterbau angelegt und besteht somit aus Moosboden. Bei diesem sind auch über einen langen Zeitraum keinerlei außergewöhnlichen Setzungen aufgetreten. Solange dieser ausreichend gepflegt werden durfte, war der Trainingsplatz zu jeder Jahreszeit bespielbar und das sogar mit sehr geringem Bewässerungsbedarf. Die Einschränkungen aufgrund der Lage im Trinkwasserschutzgebiet machen eine ausreichende Pflege jedoch nicht mehr möglich, sodass auch der Trainingsplatz inzwischen stark in Mitleidenschaft gezogen wurde.

Dass auch durchaus eine Flutlichtanlage auf diesem Untergrund errichtet werden kann, zeigen die Masten auf dem derzeitigen Hauptplatz, welche durch ein entsprechendes Fundament sicher verankert wurden. Hier waren in den vergangenen 20 Jahren keinerlei Setzungen zu beobachten.

Der moosige Untergrund stellt also keinesfalls einen Nachteil dar. Hier muss den Experten auch Vertrauen geschenkt werden. Sowohl die erstellten Gutachten, als auch mehrere Fachfirmen bestätigen die Möglichkeiten zur Errichtung des Gebäudes und der Naturrasenspielfelder mit einer Flutlichtanlage auf dem Trainingsplatz. Dazu ist gerade durch diesen Untergrund auch die Wassergewinnung mittels Schachtbrunnen möglich. Ein weiterer Beweis für die Umsetzung einer Sportanlage auf einem solchen Untergrund sind die wunderbaren Sportgelände im nahegelegenen Donaumoos, wie beispielsweise in Karlshuld oder Untermaxfeld.

Sebastian Crusius
(1. Vorstand FC Nassenfels)

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