Häufig gestellte Fragen:
In dieser Kategorie werden fortlaufend Fragen beantwortet, die im Zusammenhang mit dem Projekt „Schutterpark“ häufig gestellt werden. Sie können uns auch gerne Fragen oder sachliche Kritik über das Kontaktformular zukommen lassen.
Nein, diese Behauptung ist völlig aus der Luft gegriffen. Unabhängig vom Standort gelten sowohl für Planungs- als auch Ausführungsleistungen immer die gesetzlich geregelten Gewährleistungsansprüche.
Nein, es gibt verschiedene Möglichkeiten die beiden Sportplätze ohne Trinkwasser zu bewässern. Einerseits kann das Oberflächenwasser vom Baugebiet Hallfeld, welches am Planungsgebiet vorbei in die Schutter geleitet wird, zusammen mit dem Dachwasser vom Gemeinschaftshaus in einer Zisterne gesammelt und genutzt werden. Andererseits besteht auch die Möglichkeit das geklärte Wasser der benachbarten Kläranlage, welches aktuell ebenfalls in die Schutter geleitet wird, zur Bewässerung zu nutzen. Zusätzlich ist auch die Errichtung eines Tiefen- oder Schachtbrunnens erlaubt. Welche dieser Möglichkeiten die effektivste und nachhaltigste ist, wird aktuell noch geprüft. Sicher ist jedoch, dass nicht wie am aktuellen Standort mit wertvollem Trinkwasser bewässert werden muss.
Die ursprünglich geschätzten 1,22 Millionen € war eine erste Kalkulation des Planungsbüros vom April 2020 basierend auf den Ansprüchen des FC Nassenfels an das Gebäude und ohne Baunebenkosten. Marktrat und Verein wollten mit dieser Schätzung eine grobe Richtung der Kosten für ein solches Projekt. Zu diesem Zeitpunkt existierte noch kein Plan des Gebäudes.
Nach der Grundsatzentscheidung und der Standortfestlegung starteten wir über den Kultur- und Vereinsausschuss eine Information über das Gemeinschaftshaus verbunden mit einer Abfrage zu Bedarfen der Nassenfelser Vereine. Hier kamen entsprechende Wünsche und Anregungen von Vereinen an das Gemeinschaftshaus. Auch Vorschläge und Wünsche aus dem Marktrat wurden in den weiteren Planungen umgesetzt.
Durch diese zusätzlichen Anforderungen hat sich die Grundfläche des Gebäudes um 140 m² vergrößert, was natürlich direkt mit steigenden Kosten verbunden ist. Durch den größeren Flächenbedarf und zur besseren Integration in das Landschaftsbild wurde auch die Bauform des Gebäudes in eine „L-Form“ geändert. Dies hat beispielsweise auch eine aufwändigere Dachkonstruktion zur Folge, was sich ebenfalls auf die Kosten auswirkt.
Durch diese baulichen Maßnahmen und die Berücksichtigung von Erschließungskosten ergibt sich die Kostensteigerung von einer ersten Kostenschätzung zur finalen Kostenberechnung.
Es ist momentan noch in Diskussion welche Gründung für das Gebäude umgesetzt werden sollte. Laut Baugrundgutachten ist eine schwimmende Gründung möglich und wäre so bereits in der Kostenberechnung enthalten. Für eine Pfählung wäre mit Mehrkosten von bis zu 150.000€ je nach Ausführung zu rechnen. Es bestehen jedoch noch weitere Möglichkeiten, wie bspw. eine Gründungsverstärkung durch Einbau von sogenannten Lanzen. Diese Lösungen wären preisgünstiger.
Die Kostenschätzungen der Sportplätze mit entsprechender Ausstattung und Parkplätzen sind bereits auf Basis von Angeboten einiger Fachfirmen im Zusammenspiel mit Erfahrungswerten des Planungsbüros kalkuliert und haben sich zur ersten Kostenschätzung im April nicht wesentlich verändert.
Daniel Crusius
3. Bürgermeister,
Vorsitzender Kultur- und Vereinsausschuss
Markt Nassenfels
Nein, dass stimmt nicht. Der geplante „Schutterpark“ bzw. der gesamte geplante Bebauungsplan liegt außerhalb des Landschaftsschutzgebietes.
Schon in den Anfängen der Planungen wollte man tunlichst vermeiden in das Landschaftsschutzgebiet Nr. LSG-00565.01 einzugreifen, und somit ist das zuständige Ingenieurbüro Kammer beauftragt worden dies in der Aufstellung des Bebauungsplanes und des geänderten Flächennutzungsplanes zu berücksichtigen – was auch so umgesetzt werden konnte.
Der aufgestellte geänderte Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Nr. 28 „Schutterpark“ liegt somit mit der gesamten Fläche außerhalb des o.g. Landschaftsschutzgebietes.
Die Fläche des Landschaftsschutzgebietes ist in der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Schutterpark“ dargestellt. (siehe auch Homepage des Markt Nassenfels).
Christoph Hollinger
(Bauingenieur & Marktrat)
Die Probleme am aktuellen Sportgelände haben nichts mit dem sogenannten Moosboden zu tun. Ganz im Gegenteil: Der derzeitige Trainingsplatz wurde ohne jeglichen Unterbau angelegt und besteht somit aus Moosboden. Bei diesem sind auch über einen langen Zeitraum keinerlei außergewöhnlichen Setzungen aufgetreten. Solange dieser ausreichend gepflegt werden durfte, war der Trainingsplatz zu jeder Jahreszeit bespielbar und das sogar mit sehr geringem Bewässerungsbedarf. Die Einschränkungen aufgrund der Lage im Trinkwasserschutzgebiet machen eine ausreichende Pflege jedoch nicht mehr möglich, sodass auch der Trainingsplatz inzwischen stark in Mitleidenschaft gezogen wurde.
Dass auch durchaus eine Flutlichtanlage auf diesem Untergrund errichtet werden kann, zeigen die Masten auf dem derzeitigen Hauptplatz, welche durch ein entsprechendes Fundament sicher verankert wurden. Hier waren in den vergangenen 20 Jahren keinerlei Setzungen zu beobachten.
Der moosige Untergrund stellt also keinesfalls einen Nachteil dar. Hier muss den Experten auch Vertrauen geschenkt werden. Sowohl die erstellten Gutachten, als auch mehrere Fachfirmen bestätigen die Möglichkeiten zur Errichtung des Gebäudes und der Naturrasenspielfelder mit einer Flutlichtanlage auf dem Trainingsplatz. Dazu ist gerade durch diesen Untergrund auch die Wassergewinnung mittels Schachtbrunnen möglich. Ein weiterer Beweis für die Umsetzung einer Sportanlage auf einem solchen Untergrund sind die wunderbaren Sportgelände im nahegelegenen Donaumoos, wie beispielsweise in Karlshuld oder Untermaxfeld.
Sebastian Crusius
(1. Vorstand FC Nassenfels)
Eine gewisse Rivalität zwischen dem TSV und dem FCN, wie es unter Nachbarortschaften oft vorkommt, konnte man in jedem Derby spüren. Dies durfte ich erst als Spieler, anschließend in meinen 14 Jahren als Abteilungsleiter immer wieder erfahren und mir auch von meinen Vorgängern erzählen lassen. Trotzdem konnte in den vergangenen Jahren die Zusammenarbeit, vor allem im Jugendbereich, enorm verbessert und auch vertieft werden.
So eine Zusammenarbeit birgt für beide Seiten viele Vorteile. Sei es im sportlichen oder im organisatorischen Bereich. Dass diese Zusammenarbeit (Spielgemeinschaften) zeigt, dass ein Verein nicht zukunftsträchtig ist, ist daher falsch. Es ist genau das Gegenteil. Es sichert die Zukunft beider Vereine. Dies kann man aus der Vergangenheit deutlich sehen und das sieht man auch bei anderen Vereinen hier in der Region. Dies ist auch der Grund warum sich das Konzept der Spielgemeinschaft, gegenüber dem Thema JFG (Jugend Förder Gemeinschaft), bei der ein eigener Verein gegründet wird, durchgesetzt hat.
Damit solch ein Konzept aber funktioniert ist es wichtig, dass beide Vereine eine eigene Heimat haben. Jeder Spieler muss sich mit seinem Verein identifizieren und jeder Verein muss gewisse Dinge für sich selber organisieren. Dies kann nicht funktionieren, wenn man sich ein bestehendes Sportgelände teilen muss. Ich kenne viele Vereine im Kreis Donau/Isar die im sportlichen Bereich seit Jahren erfolgreich zusammenarbeiten und so die Zukunft ihres Vereins sichern. Es gibt auch Mannschaften, die im Herren Bereich sogar schon Spielgemeinschaften haben.
Aber ich kenne keine Vereine, die sich ein Sportgelände teilen und dies auch für beide zukunftsfähig war (z.B. VOD Holledau, in Großmehring oder auch einige Ingolstädter Vereine). Ein Verein wird dabei immer den Kürzeren ziehen. Welcher das sein wird, kann man nicht sagen. Aber das will mit Sicherheit auch keiner herausfinden.
Dazu kommt aber auch noch, dass die Sportanlage der TSV Egweil nicht für den Spielbetrieb von zwei Vereinen ausgelegt ist. Sowohl der TSV Egweil als auch der FC Nassenfels haben jeweils zwei aktive Seniorenmannschaften.
Das Egweiler Sportheim bietet lediglich zwei Umkleidekabinen, weshalb in diesem Bereich zwingend eine Erweiterung nötig wäre. Auch die beiden Fußballplätze würden keinesfalls für den Trainings- und Spielbetrieb von vier Seniorenmannschaften und allen Jugendmannschaften ausreichen. Dort wäre der Neubau eines dritten Fußballplatzes mit Flutlichtanlage unumgänglich.
Vor kurzem fand auch ein Treffen von Vereinsverantwortlichen des FC Nassenfels und des TSV Egweil statt. Dabei waren sich beide Vereinsführungen einig, dass die sehr gute Zusammenarbeit im Jugendbereich weiter so aufrechterhalten werden soll, da beide Vereine sehr davon profitieren. Eine komplette Fusionierung der beiden Vereine sehen aber beide Seiten als nicht notwendig, da beide sehr gut aufgestellt sind und auch in Zukunft fest in ihrer jeweiligen Ortschaft verwurzelt sein sollten. Denn, der FC Nassenfels und auch die Abteilung Fußball tragen einen erheblichen Beitrag zum aktiven Dorfleben bei. Bei Veranstaltungen wie Wattturnier, Familien- und Weinfest oder auch bei den Heimspielen in Nassenfels kommen verschiedenste Generationen der Ortschaft zusammen.
Martin Bauer
(Jugendtrainer und langjähriger Abteilungsleiter Fußball FC Nassenfels)
Ein wichtiger Bestandteil der Planungen war von Anfang an den Bodeneingriff so gering wie möglich zu halten. Ein Eingriff in den Boden bedeutet immer eine Belastung der Natur, sowie erhöhte Kosten.
Für den Bau der Sportplätze muss lediglich der ca. 30 cm starke Oberboden abgetragen und eventuell einer landwirtschaftlichen Verwendung zugeführt werden. Anschließend wird zur Stabilisierung der Fläche eine Drain- und Tragschicht aufgebracht und darauf die Rasentragschicht, der eigentliche Sportplatz aufgebaut.
Das Gemeinschaftshaus wird ebenerdig und ohne Keller geplant. Da das Geländeniveau des Planungsgebietes niedriger liegt als der Saumweg ist eine Gründung durch Aufschüttung möglich. Das durchgeführte Baugrundgutachten vom 06.08.2020 (Baustoffprüfinstitut Oettingen) mit entsprechenden Rammkernsondierungen zeigt auf, dass sowohl eine schwimmende Gründung mit biegefester Bodenplatte, als auch eine aufwändigere Pfählung möglich sind.
Bevor eine endgültige Entscheidung über die Gründung des Gebäudes fällt werden durch ein Versuchsfeld mit Lastversuchen und statischen Berechnung noch weitere Daten erfasst und ausgewertet.
Christoph Hollinger
(Bauingenieur & Marktrat)
Nein, diese Aussage ist falsch!
In einer Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes, welche im Laufe des Bauleitverfahrens erfolgte, steht lediglich der Hinweis, dass der untersuchte Standort für die Errichtung eines Brunnens als eher ungünstig zu bewerten ist und keine besonders hohe Ergiebigkeit zu erwarten ist.
Eine Möglichkeit kann die Errichtung eines Schachtbrunnens sein. Der Planer hat bereits Ideen eines Schachtbrunnens in Kombination mit Nutzung des Oberflächenwassers.
Mit einem solchen Schachtbrunnen werden beispielsweise die Sportplätze in Marienstein bereits seit längerer Zeit bewässert. Bei einem vor Ort Termin wurde dieser Schachtbrunnen bereits besichtigt und Erfahrungswerte von den Verantwortlichen erfragt.
Auch die Errichtung eines Tiefenbrunnens auf einem benachbarten Grundstück wird noch untersucht. Diese und weitere Möglichkeiten werden in enger Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt untersucht, bewertet und nach der bestmöglichen Lösung gesucht.
Thomas Hollinger, Bürgermeister Nassenfels
Grundsätzlich darf im Trinkwasserschutzgebiet kein Dünger aufgebracht werden. Eine Ausnahme bildet die bayerische landwirtschaftliche Düngeverordnung. Diese besagt, dass auch im Wasserschutzgebiet auf landwirtschaftlich genutzten Flächen bedarfs- und zeitgerecht gedüngt werden darf. Dies gilt allerdings nicht auf Sport- und Freizeitflächen, zu dieser Kategorie zählen allerdings Sportplätze.
Mehrere Nachfragen beim Wasserwirtschaftsamt, ob der Sportverein eine schriftliche Genehmigung erhält auch auf den Sportplätzen analog zur Landwirtschaft bedarfs- und zeitgerecht zu düngen wurden verneint. Dadurch würde bei Zuwiderhandlung unser Vorstand des FC Nassenfels persönlich haften.
Da der Standort des neuen Sportgeländes nicht im Wasserschutzgebiet ist und auch genügend Abstand zum nächsten Wasserschutzgebiet aufweist darf dort, wie auf allen anderen Sportplätzen der Region eine Düngung mit ausgeglichener Nährstoffversorgung erfolgen.
Andreas Crusius
(2. Vorstand FC Nassenfels)
„Die letzten Jahre haben leider so viele Einschränkungen und Probleme am jetzigen Sportgelände gebracht, dass dort kurz- mittelfristig kein Spielbetrieb mehr möglich sein wird.
Da das Sportgelände im Trinkwasserschutzgebiet liegt, darf auf die Sportflächen weder Dünger noch Pflanzenschutzmittel aufgetragen werden.
Ohne diese Pflegemaßnahmen hat sich der Zustand der Plätze die letzten Jahre bereits drastisch verschlechtert. Zusätzlich sind durch den Maulwurf auf dem Trainingsplatz zum Teil kaum sichtbare Löcher im Rasen, welche ein enormes Verletzungspotential für die trainierenden Kinder- und Jugendlichen sowie Erwachsenen mit sich bringen. Nachdem sich in den ersten Wochen der Saisonvorbereitung bereits zwei Spieler mit einem Kreuzbandriss schwer verletzt haben, trainieren unsere Mannschaften momentan auf dem Hauptplatz, weil der Trainingsplatz kaum bespielbar ist.
Zusätzlich wurde uns sowohl die Sanierung des „Heisls“, sowie die Errichtung einer Lagerfläche am Sportplatz ebenfalls untersagt.
Auch das Bewässern ist im Wasserschutzgebiet streng geregelt. Aktuell haben wir lediglich eine jederzeit widerrufbare Ausnahmegenehmigung die besagt, dass wir die Plätze mit Trinkwasser bewässern dürfen.
In absehbarer Zeit wird auch unser Vereinswirt schließen, aktuell erhält dieser die Bewirtung hauptsächlich aus großer Verbundenheit zum FC Nassenfels aufrecht.“
Matthias Stark
(1. Abteilungsleiter Fußball FC Nassenfels)
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